Die Innerdeutsche Grenze, auch bekannt als Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), war eine Grenzlinie, die Deutschland von 1949 bis 1990 teilte. Sie erstreckte sich über eine Länge von etwa 1400 Kilometern.
Die Grenze wurde ursprünglich errichtet, um Fluchtversuche von Ost nach West zu verhindern. Ab den 1960er Jahren wurde sie zunehmend ausgebaut und mit Mauern, Zäunen, Stacheldraht und Minenfeldern gesichert. Es wurden zudem Überwachungsanlagen, wie Wachtürme und Patrouillenwege, errichtet.
Der Grenzverlauf verlief teilweise durch ländliche Gebiete, aber auch durch Städte und Dörfer. Zahlreiche Grenzübergänge wurden geschlossen und die Bewegungsfreiheit zwischen Ost und West stark eingeschränkt. Menschen, die versuchten, die Grenze zu überqueren, wurden oft verhaftet, verletzt oder getötet.
Nach dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 und den politischen Veränderungen in der DDR wurde die Grenze am 1. Juli 1990 offiziell geöffnet. Die Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte am 3. Oktober 1990.
Heute erinnern verschiedene Museen, Gedenkstätten und Grenzübergänge entlang der ehemaligen Innerdeutschen Grenze an die Teilung und die Geschichte dieser Grenze. Es wurden auch Teile der Grenzanlagen erhalten, um an diese Zeit zu erinnern.
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